Schulordnung

Schulordnung des Gymnasium „Am Sonnenberg“ Crivitz

Diese Schulordnung soll uns helfen, in unserem Gymnasium als Gemeinschaft zusammenzuleben, die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit erfolgreich durchzuführen, Unfälle zu vermeiden sowie Räume, Einrichtungen und Lehrmittel zu schonen.

Schüler, Lehrer und Gäste des Gymnasiums sind aufgefordert, folgende Regeln zu leben und offensiv zu vertreten.

Das Verhalten eines jeden ist von gegenseitiger Rücksichtnahme, Achtung und Höflichkeit geprägt.

Mit Sauberkeit und Ordnung auf den Fluren, in den Fachräumen, auf dem Schulhof und an den Bushaltestellen repräsentiert jeder unsere Schule nach innen und außen.

Schulische Höhepunkte wie Prüfungen sind durch entsprechende Kleidung zu würdigen.

Schüler, Lehrer und Gäste des Gymnasiums sind aufgefordertdie flogenden Regeln zu leben und offensiv zu vertreten.

1. Unterricht

1.1. Unterrichtszeiten

Der Unterricht beginnt um 7.45 Uhr. Vor Betreten der Unterrichtsräume hängen die Schülerinnen und Schüler ihre Garderobe, Sporttaschen und Helme an die dafür vorgesehenen Haken. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, zu jeder Unterrichtsstunde pünktlich zu erscheinen.

Wenn eine Schülerin / ein Schüler nicht pünktlich in der Schule erscheinen kann, ist sie / er bis spätestens 08.00 Uhr im Sekretariat der Schule telefonisch unter 03863/54240 oder per E-Mail (sekretariat@gymcrivitz.de) durch die Erziehungsberechtigten zu entschuldigen. Bei Volljährigkeit kann die Mitteilung selbstständig erfolgen.

Sollte während der Unterrichtszeit z.B. wegen Unwohlsein eine weitere Teilnahme am Unterricht unmöglich sein, hat sich die/der Betreffende beim Fachlehrer und dann unbedingt im Sekretariat abzumelden.

Unterrichtszeiten:

1. Block:  7.45 Uhr – 9.15 Uhr 1. Stunde:

2. Stunde:

7.45 Uhr – 8.30 Uhr

8.40 Uhr – 9.25 Uhr

2. Block:  9.45 Uhr – 11.15 Uhr 3. Stunde:

4. Stunde:

9.45 Uhr – 10.30 Uhr

10.40 Uhr – 11.25 Uhr

3. Block: 11.45 Uhr – 13.15 Uhr 5. Stunde:

6. Stunde:

11.45 – 12.30 Uhr

12.30 – 13.15 Uhr

4. Block: 13.45 – 15.15 Uhr 7./8. Stunde: 13.45 – 15.15 Uhr

Für den Fall, dass die unterrichtende Lehrerin oder der unterrichtende Lehrer zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht eingetroffen ist, begibt sich die Klassensprecherin oder der Klassensprecher zur Klärung ins Sekretariat.

Nach der letzten Unterrichtsstunde hängen die Schülerinnen und Schüler die Stühle ein. Die Ordnungsschülerinnen und – schüler wischen die Tafeln ab.

Die Schülerinnen und Schüler dürfen während der Unterrichtszeit das Schulgelände nicht verlassen.

Eine Sonderregelung kann durch eine Einverständniserklärung der Eltern getroffen werden (s. Anhang 1). 

1.2. Verhalten im Unterricht

Ein höfliches und respektvolles Verhalten aller Personen gilt als Voraussetzung für einen erfolgreichen Lernprozess. Für den Unterricht und außerunterrichtliche Veranstaltungen sind die Anweisungen der Fachlehrerinnen und Fachlehrer sowie die Benutzungsordnungen der Fachräume bindend. Im Kunsthaus, in der Sporthalle und auf dem Sportplatz sind die dort gültigen Benutzungsanweisungen zu beachten.

2. Ordnung und Sauberkeit im Schulgebäude und auf dem Schulgelände

Das Schulmobiliar ist nicht zu beschmutzen und zu beschädigen.

Jede Schülerin und jeder Schüler ist mitverantwortlich für das Entsorgen von Abfällen in die dafür vorgesehenen Behältnisse sowohl im Gebäude als auch auf dem Schulgelände.

Die sanitären Anlagen sind in einem einwandfreien Zustand zu verlassen.

3. Verhalten in den Pausen einschließlich Mittagspause

Beim Raumwechsel innerhalb der Blockstunden verhalten sich die Schülerinnen und Schüler ruhig und nehmen den Wechsel zügig vor. Zu Beginn der großen Pause gehen alle Schülerinnen und Schüler zu den Fachräumen für die folgende Stunde.

Den Anweisungen der aufsichtsführenden Lehrerinnen und Lehrer ist Folge zu leisten. In der Kantiene sind die Tische nach Einnahme der Mahlzeit sauber zu verlassen. tische werden abgewischt und Stühle ordentlich hingestellt.

Die Schülerinnen und Schüler vermeiden alles, was zu Unfällen oder Sachschäden, insbesondere im Treppenbereich und auf den Fluren führen kann.

Dabei gelten folgende Regeln:

  • Im Gebäude wird nicht gelaufen.
  • Die Eingänge sind freizuhalten.
  • Das Öffnen der Notausgangstüren im Hauptgebäude ist nur im Notfall gestattet.
  • Technische Sicherheits- und Notrufeinrichtungen dürfen nicht missbräuchlich betätigt werden.

Das gesetzliche Rauchverbot auf dem gesamten Schulgelände gilt für alle Personen.

Der Umgang mit offenem Feuer in allen Gebäuden einschließlich des Schulgeländes ist Schülerinnen und Schülern untersagt.

4. Befahren des Schulgeländes und Parken auf dem Schulgelände

Das Befahren des Schulgeländes ist nur Versorgungs- und Einsatzfahrzeugen gestattet.

Das Parken ist nur auf den dafür vorgesehenen Flächen für befugte Personen erlaubt.

Im Innenhof und am Hang ist das Parken nur mit Sondererlaubnis oder zum kurzzeitigen Be – und Entladen gestattet.

Schülerinnen und Schüler, die mit dem Fahrrad kommen, stellen ihre Fahrräder im Fahrradständer ab. Die Fahrräder sind sorgfältig zu sichern.

Nur die ausgewiesenen Motorrad-, Mopedstellflächen sind für Schülerinnen und Schüler nutzbar.

Die Stellfläche an der Sporthalle ist erst nach Genehmigung eines schriftlichen Antrages für Schülerinnen und Schüler eine mögliche Parkgelegenheit.

Der Pkw-Parkplatz ist ausschließlich durch Lehrerinnen und Lehrer, Personal und Gäste zu benutzen und wird von Schülerinnen und Schülern nicht betreten.

Diese genannten Territorien sind keine Aufenthaltsorte während der Schulzeit.

5. Weitere Bestimmungen

Es gilt in der Schule ein Alkohol-, Nikotin- und Drogenverbot.

Bei Zuwiderhandlung wird vom Hausrecht Gebrauch gemacht.

Der Besitz illegaler Drogen sowie das Tragen und Verbreiten verfassungsfeindlicher und rassistischer Symbole und Schriften aller Art sind verboten und werden zudem nach § 60 und § 60a des Schulgesetzes geahndet und gegebenenfalls zur Strafanzeige gebracht.

Die Fahrschülerinnen und Fahrschüler benehmen sich an den Haltestellen und im Bus rücksichtsvoll und regelkonform. Sie halten die Haltestellen und Busse sauber.

Gegenstände, die Mitschüler gefährden können, Wertgegenstände und größere Geldsummen werden nicht mit in die Schule gebracht. Für abhanden gekommene Sachen übernimmt die Schule keine Haftung.

Bei angerichteten Schäden gilt das Verursacherprinzip. Wer grob fahrlässig oder vorsätzlich einen Schaden verursacht, hat ihn zu beheben oder für die entstandenen Kosten einer Reparatur oder Neuanschaffung aufzukommen. Schäden werden unverzüglich im Sekretariat gemeldet.

6. Schulsanitätsdienst

An unserem Gymnasium arbeitet ein Schulsanitätsdienst.

Die Schülerinnen und Schüler des Schulsanitätsdienstes sichern die Erstversorgung bei Unfällen im Rahmen ihrer Befugnisse ab.

7. Nutzung von elektronischen Geräten und Medien

Mobiltelefone und vergleichbare Geräte müssen während des Unterrichts lautlos gestellt sein und für die Schülerinnen und Schüler nicht sichtbar in der Schultasche, aufbewahrt werden.

Bei Zuwiderhandlungen werden die elektronischen Geräte vom Fachlehrer eingezogen und der Schulleitung übergeben. Sie können vom Schüler/der Schülerin am Ende des Unterrichtstages aus dem Sekretariat abgeholt werden.

Die zeitweilige Nutzung von Mobiltelefonen für den Unterricht kann durch die Lehrkräfte gestattet werden.

Lehrerinnen und Lehrer können Mobiltelefone und vergleichbare Geräte vor Tests, Klassenarbeiten und Klausuren einsammeln.

Bild-, Ton- und Videoaufnahmen dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis jeder abgebildeten bzw. aufgenommenen Personen gemacht und veröffentlicht werden.

Zuwiderhandlungen stellen eine Straftat im Sinne von §1 Abs. BDSG 3 dar und werden nach § 60 und § 60a des Schulgesetzes geahndet.

Die Nutzung mobiler Lautsprecher auf dem gesamten Schulgelände ist Schülerinnen und Schülern untersagt.

8. Nutzungsbedingungen und Haftungsausschluss

Schäden, die an den von der Schule bzw. dem Schulträger zur Verfügung gestellten Lern- und Arbeitsgeräten durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen, haben die Verursacher zu verantworten und zu ersetzen . Für Schäden, die durch den unsachgemäßen von Lern- und Arbeitsgeräten an Dritten entstehen, übernimmt die Schule keine Haftung

9. Verstöße gegen die Schulordnung werden nach § 60, § 60a des Schulgesetzes geahndet.

    (s. Anlagen 2 und 3)   

10. Diese Schulordnung wird regelmäßig durch die Schulkonferenz bzw. die beauftragte Arbeitsgruppeaktualisiert und bestätigt.

Die Schulordnung ist von jedem Schüler zu Beginn eines jeden Schuljahres aktenkundig zur Kenntnis zu nehmen.

11. Inkrafttreten:

Die durch die Schulkonferenz beschlossene Schulordnung tritt ab _______________ in Kraft.